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18.02.2019 Info / Golfregeln
Neue Golfregeln 2019: Aus Etikette werden Verhaltensrichtlinien
Mit den ab 1. Januar 2019 geltenden Golfregeln wird die bisherige Golfetikette in der Regel 1.2 als Teil der Regeln in Kraft gesetzt. Damit wird einem Golfclub ermöglicht, ein Fehlverhalten der Spieler zukünftig mit einer Golfstrafe zu belegen. Hintergrund für diese Neuregelung ist der Wunsch, nicht immer nur die Disqualifikation als einzige Strafe zur Verfügung zu haben.
Verhaltensrichtlinien
Die Spielleitung darf nach ihrem Ermessen Vorschriften für das Verhalten von Spielern in einer Platzregel festlegen (siehe Regel 1.2b Verhaltensvorschriften). Stellt die Spielleitung keine Verhaltensrichtlinien auf, ist sie bei Strafen für unangemessenes Verhalten von Spielern auf die Anwendung der Regel 1.2a (Von allen Spielern erwartetes Verhalten) eingeschränkt. Die einzige mögliche Strafe für einen Verstoß gegen den „Spirit of the Game“ ist nach dieser Regel die Disqualifikation.
Die Spielleitung darf Folgendes in die Verhaltensrichtlinien aufnehmen:
• Ein Betretungsverbot für Spieler in allen oder in bestimmten Spielverbotszonen (bisher u.a. Biotope)
• Bestimmte Einzelheiten nicht akzeptablen Verhaltens, für die ein Spieler während der Runde bestraft werden kann, zum Beispiel:
- Versäumnis, den Platz zu schonen, die Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen oder aufzufüllen
- Nicht akzeptable Ausdrücke
- Missbrauch von Schlägern oder dem Platz
- Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Spielern, Referees oder Zuschauern
• Bekleidungsvorschriften
Die Spielleitung darf in den Verhaltensrichtlinien vorsehen, dass für den ersten Verstoß gegen die Richtlinien eine Verwarnung ausgesprochen wird und keine Strafe, es sei denn, die Spielleitung sieht den Verstoß als schwerwiegend genug an.
„Spirit of the Game“ und schwerwiegendes Fehlverhalten
Nach Regel 1.2a (Von allen Spielern erwartetes Verhalten) darf eine Spielleitung einen Spieler bei einer Handlung gegen den „Spirit of the Game“ wegen schwerwiegendem Fehlverhalten disqualifizieren. Dies gilt unabhängig davon, ob Verhaltensrichtlinien für dieses Turnier in Kraft gesetzt wurden.
(Auszug aus einem DGV Merkblatt für Vereine)
Anmerkungen
Vielfach ist es in der Vergangenheit so gehandhabt worden, das man oft einfach nur mit den Schultern gezuckt hat, wenn jemand auf dem Platz eine „Verfehlung“ begangen hat, die nicht durch Regeln mit einer festgelegten Strafe belegt war.
Bestes Beispiel dafür ist das Betreten eines Biotop. (Bei dieser Gelegenheit: Biotope sind ab sofort „Spielverbotszonen“ – aber dazu gibt es noch einen eigenen Beitrag).)
Bisher haben die die wenigsten Spieler hinterher bei der Spielleitung darüber berichtet, wenn ein Mitspieler ein Biotop betreten hat. Denn eine Disqualifikation wäre fast die einzige Möglichkeit gewesen darauf nachträglich zu reagieren, abgesehen von Sanktionen die ein Club natürlich generell verhängen kann (z.B. Spiel- oder Platzsperre). Da bekommt man dann doch schon Bedenken so etwas zu melden.
Ab sofort nicht mehr: die Golfregeln sehen nämlich nun für Spielverbotszonen (ex Biotop) folgende Grundstrafe vor: zwei Strafschläge, wenn ein Ball, der in einer Spielverbotszone liegt, gespielt wird.
Aber es kommt noch etwas hinzu: je nachdem wie schützenswert die Spielverbotszone ist, kann in den Platzregeln bestimmt werden, ob zusätzlich noch ein oder zwei Strafschläge für das Betreten dazu kommen.
Fairerweise sollte man einen Mitspieler, der unbedingt seinen Ball aus einer Spielverbotszone durch Betreten herausholen will, vorher darauf hinweisen, dass er dafür Strafschläge bekommt. Aber wenn er trotzdem die Spielverbotszone betritt, sind diese Strafschläge automatisch zu addieren. Ohne wenn und aber – denn man kann sich nun auf die Golfregeln berufen.
Bei besonders schützenswerte Spielverbotszonen kann unter Umständen aber auch nach wie vor eine Disqualifikation die Folge sein.
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Mitspieler auf die Einhaltung der Golfregeln aufmerksam zu machen ist keine „Belehrung“. Es ist nicht nur straflos, sondern es ist ausdrücklich aus sportlichen Gründen von den „Regelhütern“ erwünscht, einen Mitspieler darüber zu informieren, wenn möglich, bevor er augenscheinlich dabei ist einen Regelverstoß zu begehen.
Damit nun nicht jeder Club wahllos Platzregeln erstellt, hat der DGV in einem Merkblatt einige wesentliche Verhaltensrichtlinien zusammengestellt mit Vorschlägen für Sanktionsmaßnahmen.
Dabei kommt nicht immer gleich die dicke „Keule“, sondern es ist abgestuft mit einfachen Verwarnungen bis hin zu größeren Sanktionen im Wiederholungsfall.
Im Wesentlichen sehr gut gemacht, aber es liegt jetzt bei den Clubs wie und was diese davon übernehmen.
Wenn es so übernommen wird wie es von den „Regelhütern“ gedacht ist, dann hat man nun auf der Grundlage von Golf- bzw. Platzregeln etwas in der Hand, um z.B. „Schlägerwerfer“, „Dauerflucher“ und „Ich laufe durch Deine Puttline so oft ich will Spieler“ durch Strafschläge zur Einsicht zu bewegen.
Nein, man sollte in Bezug auf die neuen Verhaltensrichtlinien keine großen Bedenken haben, denn der weitaus überwiegende Teil der Golfer wird vom „Sanktionskatalog“ wohl niemals selbst betroffen sein.
Man sollte nur daran denken, dass die Platzregeln, wie bisher auch, in den Clubs unterschiedlich sein können. Es ist nun also noch wichtiger, sich vor Spielbeginn über die jeweiligen Platzregeln vor Ort zu informieren.
Im Sinne von: „Spirit of the Game“. (Ni)
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